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ASB-Tagespflege Gode Tied
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Träger / Betreiberinformationen
Allgemeine Informationen
Tagespflege beim ASB in Schönberg
Ergänzend zur Ambulanten Pflege und zum Betreuten Wohnen verfügen wir in Schönberg in unmittelbarer Nähe zu unserer Pflegeeinrichtung auch über eine Tagespflege-Einrichtung für Senioren.
Die Tagespflege gilt als teilstationäre Einrichtung. Sie eignet sich besonders für alte, einsame oder leicht demenzkranke Menschen, die noch in ihrer eigenen Wohnung leben und tagsüber in der Tagespflege versorgt und gepflegt werden. Die Tagespflege-Gäste werden morgens von zuhause abgeholt und abends gegen 17.00 Uhr zurück gebracht. Dadurch trägt die Tagespflege wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Im Einzelfall ermöglicht sie die Wiederaufnahme oder Fortsetzung der Berufstätigkeit der pflegenden Angehörigen. Tagespflege kann die Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung verhindern bzw. hinauszögern. Die Gäste und ihre Angehörigen können selbst entscheiden, an wie vielen Tagen in der Woche sie die Tagespflege nutzen
möchten.
Das Programm in der Tagespflege ist vielfältig. Es beginnt in der Regel mit einem gemeinsamen Frühstück, geht dann weiter über eine gemeinsame Freizeitaktivität, dem schließt sich das gemeinsame Mittagessen an. Anschließend haben die Tagespflegegäste die Möglichkeit in einem der Ruheräume einen kleinen Mittagsschlaf zu halten, bevor eine gemütliche Kaffeerunde den Tag beendet. „Eigentlich gestalten wir den Tag mit unseren Gästen fast wie Zuhause, nur dass wir hier und da Unterstützung leisten", sagt Kerstin Teek, Pflegedienstleiterin in der Tagespflege.
Das Gebäude in der Strandstraße 5 in Schönberg kommt diesem Ansatz sehr entgegen. Es macht nicht den Eindruck einer Einrichtung, sondern eher eines ganz normalen Wohnhauses. So sieht es auch von innen aus. Es gibt eine Küche, ein gemütliches Wohnzimmer, einen Ruheraum und ein Kaminzimmer mit vorgelagerter Terrasse und Garten.
Die Finanzierung der Tagespflege läuft weitgehend über die Pflegeversicherung, auch wenn man schon Leistungen für die ambulante Pflege bezieht. Das schließt sich nicht aus. Im Gegenteil: Die Leistungen für die ambulante Pflege können mit den Mitteln für die Tagespflege kombiniert werden, so dass man am Ende 150% Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.
Zu den von den Tagespflegeeinrichtungen zu erbringenden Leistungen gehören gemäß Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI SH:
- Beförderung der Tagespflegegäste
- Grundpflege (Hilfe bei den Toilettengängen, Körperpflege, Essen reichen etc.)
- Soziale Betreuung (Freizeitbzw.
- Beschäftigungsangebote)
- Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandwechsel etc.)
- Unterkunft und Verpflegung
- Ggf. Zusatzleistungen